Asylrecht

Asylrecht steht für:

  • allgemein das Recht, bei Bedrohung jemanden um Schutz und Aufenthalt zu bitten, siehe Asyl

als Rechtsmaterie:

  • Asylpolitik der Europäischen Union
  • Gemeinsames Asyl-Europarecht, siehe Asyl #Gemeinsames Europarecht
  • Asylrecht der EG, historisch, heute Teil des EU-Personenverkehrsrechts
  • Asylrecht (Deutschland)
  • Asylrecht (Österreich)
  • Asylrecht (Schweiz)
  • Spezialfall --> Kirchenasyl
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.