Geschützter Begriff

Ein geschützter Begriff ist eine Bezeichnung, die nur unter Erfüllung bestimmter prüfbarer Voraussetzungen verwandt werden darf.

Geschützte Begriffe sind unter anderem:

  • Siegel für Handels-Waren, um verlässliche Qualitätsstandards zu gewährleisten
  • Warenmarken
  • viele Berufsbezeichnungen, geschützt durch eine staatlich geprüfte Ausbildung

Geschützt ist ein Begriff durch seine staatliche Anerkennung. Das kann durch einen Eintrag im Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen, durch staatliche Gesetzgebung selbst oder durch das nachträgliche Einklagen des Markenrechts.

Weblinks

  • Bio-Siegel der Bundesregierung: http://www.bio-siegel.de
  • http://www.markengesetz.de/