Kuratbenefizium

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

Kuratbenefizium bezeichnet eine Pfründe für einen Benefiziaten, der die Stellung eines Kuraten bekleidet, sowie das damit verbundene Kirchenamt.

Im Gegensatz dazu ist das Inkuratbenefizium ein Benefizium ohne „Cura“ (= ohne Sorge/Seelsorge), bei dem der Benefiziat nicht mit der regelmäßigen Ausübung von Seelsorge für einen bestimmten Sprengel innerhalb der Pfarrei betraut war, sondern die Seelsorge grundsätzlich dem Pfarrer oblag.[1]

Einzelnachweise

  1. Pfarrei Steinach: Steinacher Schlossbenefizium als Inkuratbenefizium, abgerufen am 20. Januar 2020.