Wahlordnung

Eine Wahlordnung trifft Regelungen zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl. In Deutschland handelt es sich dabei um Rechtsverordnungen, die von den Wahlgesetzen offen gelassene Details regeln. In Österreich werden damit die Wahlgesetze selbst bezeichnet.

Beispiele

Politik

  • Bundeswahlordnung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Durchführung der Bundestagswahl (§ 52 BWahlG)
  • Wahlordnung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Wahl des Europaparlamentes (§ 25 Abs. 2 EuWG)[1]
  • Landeswahlordnungen der 16 Bundesländer zu den Landtagswahlen, von den Innenministerien erlassen aufgrund der Landeswahlgesetze

Selbstverwaltungskörperschaften

  • Kommunalwahlordnungen der 16 Bundesländer zu den Kommunalwahlen,[2] erlassen aufgrund der Kommunalwahlgesetze
  • Wahlordnung (Betriebsratswahl)
  • Wahlordnungen zu den Personalratswahlen (Bundes- und landesrechtliche Regelungen der 16 Bundesländer)
  • Wahlordnungen der verschiedenen Kirchen zu kirchlichen Vertretungsgremien

Österreich

  • Bundesgesetz über die Wahl des österreichischen Nationalrates
  • Wahlgesetze und -verordnungen (Bundesrepublik Deutschland)

Einzelnachweise

  1. Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 215) geändert worden ist.
  2. Wilko Zicht: Übersicht über die Wahlsysteme bei Kommunalwahlen. Letzte Aktualisierung: 3. Dezember 2023.